📋 Rechtliches
Auftragsverarbeitungsvereinbarung
gemaess Art. 28 DSGVO · Stand: April 2026
1. Gegenstand und Dauer
Der Auftragsverarbeiter (SBS Deutschland GmbH & Co. KG) verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen (Kunde) im Rahmen der Nutzung von KanzleiAI. Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags.
2. Art und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung umfasst: Speicherung und Verwaltung von Nutzerdaten (Name, E-Mail, Rolle), Verarbeitung von Vertragsdokumenten durch KI-Analyse (Risikobewertung, Datenextraktion), Speicherung von Analyseergebnissen und Audit-Trail-Eintraegen, sowie technische Bereitstellung der Plattform.
3. Kategorien betroffener Personen
Nutzer der Plattform (Anwaelte, juristische Mitarbeiter, Administratoren), sowie in den verarbeiteten Vertragsdokumenten genannte Personen (Vertragsparteien, Kontaktpersonen).
4. Technische und organisatorische Massnahmen
✓TLS 1.3 Verschluesselung fuer alle Datenuebertragungen
✓Row-Level Security (RLS) auf PostgreSQL fuer Mandantentrennung
✓RBAC-Zugriffskontrolle (Admin, Anwalt, Assistent)
✓JWT-basierte Authentifizierung mit 24h Session-Lifetime
✓Manipulationssicherer Audit Trail mit Tenant-Kontext
✓Security Headers: HSTS, X-Frame-Options DENY, CSP
✓Datenbank-Hosting in eu-central-1 (Frankfurt am Main)
✓Regelmaessige Sicherheitsupdates und Dependency-Audits
5. Unterauftragsverarbeiter
Mit allen Unterauftragsverarbeitern bestehen Standardvertragsklauseln (SCCs) oder gleichwertige Vereinbarungen.
6. Rechte und Pflichten des Verantwortlichen
Der Verantwortliche ist fuer die Rechtmaessigkeit der Verarbeitung verantwortlich. Er erteilt alle Weisungen schriftlich oder in dokumentierter elektronischer Form. Der Auftragsverarbeiter unterstuetzt den Verantwortlichen bei der Erfuellung seiner Pflichten nach Art. 32-36 DSGVO.
7. Loeschung und Rueckgabe
Nach Beendigung des Auftrags werden alle personenbezogenen Daten geloescht oder zurueckgegeben, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Die Loeschung wird dokumentiert und auf Anfrage bestaeligt.
8. Kontrollrechte
Der Verantwortliche hat das Recht, die Einhaltung dieser Vereinbarung zu ueberpruefen. Dies kann durch Audits, Inspektionen oder die Anforderung von Nachweisen erfolgen.
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